Steuerinformationen: Nullsteuersatz (0 % MwSt.) für Photovoltaikanlagen gemäß § 12 Abs. 3 UStG

Bitte bestätigen Sie die Erfüllung der Voraussetzungen für die MwSt.-Befreiung.

Nullsteuersatz für Solarmodule, Speicher und Installationen – 0 % Umsatzsteuer

Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Deutschland ein Nullsteuersatz (0 % MwSt.) für bestimmte Umsätze im Zusammenhang mit Photovoltaikanlagen. Dieser Steuersatz von 0 % wird durch § 12 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz (UStG) geregelt und fördert den Ausbau erneuerbarer Energien.

Welche Leistungen sind betroffen? Der Nullsteuersatz gilt für:

  • Lieferungen von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage
  • Lieferungen wesentlicher Komponenten (z. B. Wechselrichter, Speicher)
  • Lieferungen von Speichern, die den mit Solarmodulen erzeugten Strom speichern
  • Installation von Photovoltaikanlagen und zugehörigen Speichern

Voraussetzungen für den Nullsteuersatz: Die Photovoltaikanlage muss

  • auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen oder Gebäuden installiert werden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden (z. B. Schulen, Krankenhäuser, Kirchen),
  • eine installierte Bruttoleistung von maximal 30 Kilowatt (peak) haben (laut Marktstammdatenregister).

Diese Voraussetzungen gelten als erfüllt, wenn die Leistung ≤ 30 kWp beträgt. Der Nullsteuersatz gilt unbefristet (Stand 2026).

Wie funktioniert das in unserem Shop? Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie im Bestellprozess die entsprechende Checkbox aktivieren. Wir weisen dann automatisch 0 % MwSt. aus und berechnen den Preis netto. Sie bestätigen damit, dass Sie die gesetzlichen Bedingungen kennen und erfüllen.

Wichtiger Hinweis: Sie als Käufer sind selbst verantwortlich für die korrekte Anwendung des Nullsteuersatzes. Wir prüfen die Voraussetzungen nicht individuell (z. B. die tatsächliche Installationsstätte oder Leistung). Sollten die Voraussetzungen nicht vorliegen, haften Sie für eventuelle Nachzahlungen der Umsatzsteuer gegenüber dem Finanzamt.

Weitere Infos:

Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne oder Ihren Steuerberater.

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